Selbstzahler das Erstgespräch wird mit 50 € in Rechnung gestellt, anschließend werden Dauer und Kosten vor Ort vereinbart.
Gesetzliche Krankenkassen Da dies eine Privatpraxis und kein Kassensitz ist, können gesetzlich Versicherte nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (Paragraph 13 Abs. 3 SGB V) abrechnen.
Privatkassen Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erfolgt die Abrechnung direkt über die Privatversicherung. Dies ist unterschiedlich in den jeweiligen Kassen geregelt, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.